Richtlinien für die Entsorgung
Rund um die Leerung der Abfall-, Papier- und Biotonnen!
- Abfall-/Papier-/Biotonnen bis 7 Uhr so bereitstellen, dass diese ohne Zeitverlust geleert werden können;
- die zugelassenen Abfallsäcke bitte zubinden und gegen Verwehung sichern;
- es erfolgt keine Nachberäumung von Abfällen, welche nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden;
- am Abholtag sind zeitliche Verschiebungen möglich, nicht immer werden die Abfälle zur gleichen Tageszeit geholt;
- Fußgänger und Straßenverkehr dürfen nicht behindert oder gefährdet werden;
- nach der Leerung den Behälter baldmöglichst an den üblichen Standplatz zurückbringen;
- Zufahrten, enge Straßen usw. am Tag der Entsorgung nicht zuparken;
- bei Baustellen und in den Wintermonaten auf die Erreichbarkeit der Behälter achten, evtl. an einem Ausweichplatz oder der nächsten Hauptstraße bereitstellen;
- den Behälter nur soweit befüllen, dass sich der Deckel problemlos schließen lässt;
- Abfälle nicht einstampfen/einpressen;
- für Abfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung in der Tonne verbleiben, erfolgt keine Nachleerung und auch keine Vergütung der Gebühren;
- nur die in die Behälter und Abfallsäcke mit der Aufschrift „zugelassener Abfallsack Landkreis Zwickau" eingefüllten Abfälle werden entsorgt, Abfälle in anderen Säcken oder Kartons neben dem Behälter werden nicht mitgenommen;
- die Behälter an einen geschützten Ort stellen, verhindert im Sommer Geruchs- und Madenbildung, im Winter das Einfrieren der Abfälle;
- bei defektem Behälter ist der Schaden dem Landratsamt Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft, schriftlich mitzuteilen;
- es besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung bei vorübergehend eingeschränkter, unterbrochener oder verspätet durchgeführter Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Betriebsstörung, betriebsnotwendiger Arbeiten oder sonstiger betrieblicher Gründe.